Kostenübernahme

Die Übernahme der Behandlungskosten erfolgt durch die private Krankenversicherung (PKV), private Zusatzversicherung entsprechend dem vereinbarten Tarif und über die Beihilfe bei Beamten oder Postangestellten.

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) erstatten heilpraktische Leistungen nur in Einzelfällen. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Kosten der heilpraktischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Die Kosten für eine Stunde in der Feldenkrais – Methode betragen für Selbstzahler:

Ich weiß das viele Menschen sich zur Zeit Hilfe wünschen, sich das aber nicht mehr leisten können. Deshalb sprich mich gerne an sollte es nicht für Dich möglich sein, per mail, oder Telefon 

8:30h – 14:00h  – 90€/ Stunde   

ab 14:00h   –  110 €/ Stunde

jede weitere angefangene 15 min über die Stunde hinaus wird entsprechend abgerechnet.

Aufgrund schlechter Erfahrung bitte ich das Geld in bar zur Stunde zu entrichten.

Termine die später als 24 Stunden vorher abgesagt, oder nicht wahrgenommen werden, muss ich in voller Höhe berechnen.
Ich bitte dafür um Verständnis.